Die Gremien der Pfarrei St. Andreas

Kirchenverwaltung

Vom rechtlichen Status her ist die Pfarrei St. Andreas eine kirchliche Stiftung mit dem Namen „Kirchenstiftung St. Andreas München“. Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und sechs gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgt jeweils für sechs Jahre. Mehr dazu hier

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Der Pfarrgemeinderat

Die Pfarrgemeinderäte beruhen auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) herausgestellt hat. Als Gremium des Laienapostolats werden sie alle vier Jahre gewählt. Sie beraten und unterstützen Pfarrer und hauptamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen bei ihrer Arbeit. In einigen Bereichen tragen sie auch eigenständig Verantwortung.

„Die Pfarrgemeinderäte sind zu einem wichtigen Element in der Pfarrgemeinschaft geworden. ihr Beitrag daran ist kaum noch wegzudenken.“ So wertet Papst Benedikt XVI. in seinem Buch „Demokratie in der Kirche“ die Arbeit der Pfarrgemeinderäte.

Der Alt-Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, nannte sie eine „unverzichtbare Stütze im Dienst an den Gemeinden“.

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