Kirchenverwaltung (KV)

Vom rechtlichen Status her ist eine katholische Pfarrei eine kirchliche Stiftung. Für St. Andreas ist dies die „Kirchenstiftung St. Andreas München“. Die Kirchenverwaltung vertritt sie zusammen mit dem Pfarrer rechtlich und lenkt aktiv die Geschicke der Pfarrei.

Gewählt werden ihre Mitglieder von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für jeweils sechs Jahre. Vorstand der Kirchenverwaltung ist der Pfarrer. Aus ihrer Runde kürt sie außerdem den oder die Kirchenpfleger/in.

Aufgaben

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Rücklagen Geldquellen Personal

 
Weitere Aufgaben sind:

  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

Aufgabe des Kirchenpflegers ist die Erstellung der Haushaltspläne und der Jahresabrechnungen für die Kirchenstiftung (Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr) und für den Kindergarten (Wirtschaftjahr: 1.9. bis 31.8). 2011 betrug der Haushalt der Kirchenstiftung rund 250.000 Euro an Einnahmen und Ausgaben und der Haushalt des Kindergartens rund 535.000 Euro. Zur Zeit beschäftigt die Kirchenstiftung 18 Mitarbeiter(innen), davon elf im Kindergarten. Neun sind vollzeitbeschäftigt, neun arbeiten in Teilzeit.

Wie arbeitet die Kirchenverwaltung im Pfarrverband?

Die beiden Kirchenverwaltungen St. Anton und St. Andreas sind rechtlich separate Gremien und nur für die jeweilige Kirchenstiftung verantwortlich. Bei der Haushaltsplanung berücksichtigen sie aber all die Bereiche, die im Pfarrverband gemeinschaftlich laufen (z.B. Gottesdienste, Jugendarbeit, Pfarrbrief...) und stellen hier in enger Abstimmung einen gemeinschaftlichen Etat auf, in den Mittel aus beiden Kirchenstiftungen einfließen.